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Die wichtigsten Informationen im Überblick zum
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 01.01.2004

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Auf der Homepage der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung finden
Sie detaillierte Informationen zum neuesten Stand der Gesundheitsreform.
Die virtuelle Ratgeberin "Clara" hilft Ihnen, sich zurechtzufinden.

Berechnungsprogramme
Wie hoch Ihre gesamten Gesundheitsausgaben sind und ob Sie sich schon von
der Zuzahlung befreien lassen können, errechnet Ihnen der von Focus-Online
zur Verfügung gestellte Rechner.
Außerdem gehören Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen.
Wenn sie eine bestimmte Höhe übersteigen, dürfen Sie sie von der Steuer absetzen.

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Leistung

Zuzahlung des Patienten

Arzneimittel

Pro Arzneimittel 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro. Höchstbetrag 10 Euro.

Arzt- und Zahnarztbesuch

10 Euro Praxisgebühr pro Quartal (ausgenommen Vorsorge oder Schutzimpfung). Das bedeutet: Nur wenn Sie mit einer Überweisung zu anderen Ärzten gehen fällt keine erneute Praxisgebühr an. Kinder bis 18 Jahre zahlen nichts.

Krankenhaus

10 Euro Zuzahlung pro Tag. Auf maximal 28 Tage begrenzt.

Heilmittel und häusliche Krankenpflege

10 Prozent der Kosten zuzüglich zehn Euro je Verordnung. Für maximal 28 Tage pro Jahr.

Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl)

10 Prozent für jedes Gerät, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.

Zahnersatz

50 Prozent der Kosten (10 bzw. 15 Prozent Bonus bei regelmäßiger Vorsorge)

Kieferorthopädie

20 Prozent der Kosten, 10 Prozent für Behandlung weiterer Kinder (Eigenanteil wird bei planmäßigem Behandlungsende zurückerstattet).

Haushaltshilfe und Sozialtherapie

10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 Euro und maximal zehn Euro.

Ambulante Rehabilitation

Pro Tag 10 Euro. Bei Anschlussrehabilitation ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt.

Stationäre Vorsorge und Rehabilitation

Pro Tag 10 Euro. Bei Anschlussrehabilitation ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt.

Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Tag

Brillen/Sehhilfen

Zuschuss nur für Kinder unter 18 Jahren und für stark Sehbehinderte.

Fahrkosten

Werden von den Kassen nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen übernommen.

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente

Werden von den Kassen nicht erstattet. Ausnahmen: bei Kindern bis zwölf Jahren, bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren sowie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen.

Künstliche Befruchtung

Die Kassen übernehmen 50 Prozent der Kosten für maximal drei Versuche. Für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren und Männer bis 50 Jahre.

Sterilisation

Übernahme der Kosten nur wenn die Sterilisation wegen einer Erkrankung notwendig ist.


Wer über 18 ist, muss in Zukunft beim Arztbesuch mit Mehrkosten durch die Praxisgebühr rechnen. Pro Quartal fallen ab Januar zehn Euro an. Wer das Geld kriegt, und welche Ausnahmen es gibt:

Notfall
Kommt ein Patient wegen eines Notfalls in die Praxis, kann die Gebühr auch im Nachhinein bezahlt werden.

Vorsorge
Keine Gebühr darf bei Vorsorge, Impfungen oder ähnlichen Terminen verlangt werden.

Rezepte
Auch wer einen telefonischen Rat einholt, oder ein verschreibungspflichtiges Medikament in der Praxis abholt muss die Praxisgebühr bezahlen.

Zahnarzt
Geht man im gleichen Quartal auch zum Zahnarzt, fallen noch einmal Gebühren von 10 Euro an. Nur für die Zahnvorsorge darf der Zahnarzt keine Gebühr verlangen.

Fachärzte
Auch Fachärzte (Orthopäden, Frauenärzte u.a.) verlangen bei Erstkonsultation die Praxisgebühr. Nur wer sich vorher von seinem Hausarzt überweisen lässt, muss beim Spezialisten für die Behandlung nichts mehr bezahlen.

Terminproblem
Wer sich am Ende eines Quartals überweisen lässt, den Termin aber erst im kommenden Quartal wahr nimmt, muss die Gebühr zweimal entrichten. Einmal beim Hausarzt und – wegen des Quartalwechsels – auch beim Facharzt.

Krankenhaus
Auch Krankenhäuser müssen die Gebühr einziehen, selbst für den Fall, dass Patienten in den Notfall-Ambulanzen behandelt werden.

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